Ab Pflegegrad 1 stehen ihnen monatlich 131 € zur Verfügung. Der sogenannte Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, eine Verhinderungspflege zu beantragen. Pro Kalenderjahr stehen Ihnen dann zusätzlich bis zu 3.539 € zur Verfügung. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Pflegesachleistungen für eine Haushaltshilfe zu nutzen. Da die Höhe der Ihnen zur Verfügung stehenden Leistungen unterschiedlich ist, besprechen wir dies mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.